zur Stammfassung 1979 · gültig ab Betriebsjahr 1982
Ergänzung Fa. Fischer; Fa. Löbl nicht mehr bedient
Beiblatt
Mit Inkrafttreten dieser Berichtigung sind folgende Änderungen vorzunehmen:
| Blatt | Maßnahme | Gegenstand |
|---|---|---|
| A 2 | ergänzen | Nachweis der Berichtigungen |
| C 1 | ersetzen | Verden (Aller) Süd |
| C 2 | ersetzen | Kuhweg und Eitze |
| D 1 | ersetzen | Anschlussverzeichnis |
| D 3 | herausnehmen | Fa. Löbl, Verden (Aller) Süd |
| D 8 | neu einfügen | Warenverteilzentrum Fa. Fischer |
| E 2 | ersetzen, soweit erforderlich | Verden (Aller) Süd |
| E 3 | ersetzen | Kuhweg / Eitze |
| E 10 | Jahresstand nachführen | Fa. Fischer aufnehmen; Fa. Löbl herausnehmen |
Das Inhaltsverzeichnis ist nachzuführen. Nicht betroffene Blätter bleiben gültig. E 10 ist mit dem geänderten Jahresstand abzugleichen.
A 2 – Nachweis der Berichtigungen
1 – Betriebsjahr 1982 – Ergänzung Fa. Fischer; Fa. Löbl nicht mehr bedient
Ersatzblatt C 1 – Verden (Aller) Süd
Verden (Aller) Süd dient der Wagenübernahme, Zugbildung, Sortierung und Bereitstellung sowie der Bedienung der örtlichen Anschlüsse.
Die Bedienung des früheren Löbl-Schrottplatzes entfällt.
Die Bedienung von der Fa. K. F. Rathsmann richtet sich nach D 2.
Innerhalb des Bahnhofs wird rangiert.
Für Streckenanschließer bestimmte Wagen können in Verden (Aller) Süd bereitgestellt werden. Die Bereitstellung im Bahnhof gilt nicht als Zustellung an einen örtlichen Empfänger.
Eingehende Wagen, bereitgestellte Leerwagen und abholbereite Ausgangswagen sind entsprechend ihrem nächsten Auftrag zu ordnen. Wagen, deren Weiterleitung erst mit einer späteren Verbindung vorgesehen ist, bleiben an den hierfür zugelassenen Bereitstellungsstellen.
Die Zugbildung richtet sich nach den für den Betriebstag geltenden Bestimmungen, der Bedienungsfolge und den verfügbaren Nutzlängen. Eine Bereitstellung darf die erforderlichen Zug- und Rangierwege nicht blockieren.
Ersatzblatt C 2 – Kuhweg und Eitze
Im Bereich Eitze liegen die Anschlüsse Fa. Effem GmbH, Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG und Fa. Fischer.
Alle drei Anschlüsse sind als getrennte Bestimmungsstellen zu behandeln.
Für einen Anschließer bestimmte Wagen dürfen nicht auf Lade- oder Übergabegleisen eines anderen Anschließers bereitgestellt werden.
Wagen dürfen nur an der für ihren Empfänger vorgesehenen Übergabe- oder Ladestelle bereitgestellt werden. Für die Fa. Effem GmbH bestimmte Wagen dürfen nicht bei der Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG bereitgestellt werden und umgekehrt.
Weitere im Bereich Kuhweg vorhandene Gleise dürfen nur benutzt werden, soweit sie für den jeweiligen Auftrag zugelassen sind.
Der Wagenbedarf und die Freigabe durch das Werk bestimmen die anfallende Bedienungsarbeit bei der Fa. Effem GmbH. Die innerbetriebliche Verteilung ist nicht auf die Zeitpunkte der DB-Übergaben beschränkt. Das Streckengleis darf hierfür nur nach betrieblicher Abstimmung beansprucht werden.
Die Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG wird als eigener Anschluss bedient. Das Anschlussgleis darf nicht als Umfahrgleis für andere Bedienungen benutzt werden.
Fa. Effem GmbH
Die VWE führt die Wagen dem Werksanschluss zu und holt freigegebene Wagen ab.
Die weitere Verteilung innerhalb des Werks erfolgt durch die Fa. Effem GmbH mit der werkseigenen Köf II.
VWE-Rangierbewegungen und Bewegungen der Werk-Köf sind so abzustimmen, dass sie sich nicht gegenseitig behindern oder gefährden.
Für die Fa. Effem GmbH gilt weiterhin D 4. Für die Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG gilt D 5. Für die Fa. Fischer gilt D 8.
Ersatzblatt D 1 – Verzeichnis der Anschlüsse und Ladestellen
| Nr. | Anschluss / Ladestelle | Bereich | km |
|---|---|---|---|
| 1 | Fa. K. F. Rathsmann | Verden (Aller) Süd | 0,0 (Bahnhofsbereich) |
| 2 | Fa. Effem GmbH | Eitze | 1,4 (Nordanschluss) / 2,03 (Südanschluss) |
| 3 | Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG | Eitze | 2,060 |
| 4 | Warenverteilzentrum Fa. Fischer | Eitze | 2,110 |
| 5 | Landhandel / Ladegleise | Neddenaverbergen | 9,0 |
| 6 | Landhandel / Ladegleise | Stemmen | 11,8 |
D 3 – Herausnahme
Die Bedienungsanweisung Fa. Löbl wird aus der SbV entfernt.
D 8 Bedienungsanweisung für das Warenverteilzentrum Fa. Fischer
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Fa. Fischer wird als eigene Bestimmungsstelle im Bereich Eitze bei km 2,110 bedient.
Die Bedienung erfolgt durch VWE-Triebfahrzeug und VWE-Personal.
2. Betriebsdienstliche Bestimmungen
Fischer-Wagen sind getrennt von Wagen für die Fa. Effem GmbH und Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG zu behandeln.
Vor der Zustellung ist festzustellen, welche Lade- oder Übergabestelle zu benutzen ist.
Wagen anderer Anschließer dürfen nur bewegt werden, wenn dies für die Bedienung erforderlich und zugelassen ist.
3. Bestimmungen für den Anschließer
Der für die Bedienung erforderliche Rangierweg ist freizuhalten.
Abzuholende Wagen sind zur Abholung freizugeben.
4. Bekanntmachung
Die beteiligten Bediensteten sind mit dieser Bedienungsanweisung vertraut zu machen.
