VWE SbV Berichtigung 4

zur Stammfassung 1979 · gültig ab Betriebsjahr 1988

Aufnahme Fa. Heibo und Fa. AWS Wolters

Beiblatt

Mit Inkrafttreten dieser Berichtigung sind folgende Änderungen vorzunehmen:

BlattMaßnahmeGegenstand
A 2ergänzenNachweis der Berichtigungen
C 2ersetzenKuhweg und Eitze
C 6ersetzenNeddenaverbergen
D 1ersetzenAnschlussverzeichnis
D 10neu einfügenFa. Heibo
D 11neu einfügenFa. AWS Wolters
E 3ersetzenKuhweg / Eitze
E 5ersetzen, soweit erforderlichNeddenaverbergen
E 10Jahresstand nachführenFa. Heibo und Fa. AWS Wolters aufnehmen

Das Inhaltsverzeichnis ist nachzuführen. Nicht betroffene Blätter bleiben gültig. E 10 ist mit dem geänderten Jahresstand abzugleichen.

A 2 – Nachweis der Berichtigungen

4 – Betriebsjahr 1988 – Anschlüsse Fa. Heibo und Fa. AWS Wolters aufgenommen

Ersatzblatt C 2 – Kuhweg und Eitze

Im Bereich Eitze liegen die Anschlüsse Fa. Effem GmbH, Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG, Fa. Fischer und Fa. Heibo.

Alle Anschlüsse sind getrennte Bestimmungsstellen.

Wagen dürfen nur an der für ihren Empfänger vorgesehenen Übergabe- oder Ladestelle bereitgestellt werden. Für die Fa. Effem GmbH bestimmte Wagen dürfen nicht bei der Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG bereitgestellt werden und umgekehrt.

Weitere im Bereich Kuhweg vorhandene Gleise dürfen nur benutzt werden, soweit sie für den jeweiligen Auftrag zugelassen sind.

Der Wagenbedarf und die Freigabe durch das Werk bestimmen die anfallende Bedienungsarbeit bei der Fa. Effem GmbH. Die innerbetriebliche Verteilung ist nicht auf die Zeitpunkte der DB-Übergaben beschränkt. Das Streckengleis darf hierfür nur nach betrieblicher Abstimmung beansprucht werden.

Die Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG wird als eigener Anschluss bedient. Das Anschlussgleis darf nicht als Umfahrgleis für andere Bedienungen benutzt werden.

Der Rangierdienst bei der Fa. Effem GmbH wird weiterhin von der VWE mit Lok 5 durchgeführt. Die Freigabe von Wagen und Ladegleisen erfolgt durch die Fa. Effem GmbH.

Für die Fa. Effem GmbH gilt D 4 in der Fassung der Berichtigung 3. Für die Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG gilt D 5, für die Fa. Fischer D 8 und für die Fa. Heibo D 10.

Ersatzblatt C 6 – Neddenaverbergen

Neben den örtlichen Lade- und Landhandelsgleisen wird der Anschluss der Fa. AWS Wolters bedient.

Wagen für die Fa. AWS Wolters sind getrennt von Wagen für die übrigen Ladestellen zu behandeln.

Wagen für die örtlichen Ladestellen sind nach Empfänger und Ladestelle getrennt bereitzustellen.

Saisonale Wagenaufkommen sind unter Beachtung der verfügbaren Gleise auf die erforderlichen Bedienungsfahrten zu verteilen.

Noch in Bearbeitung befindliche Wagen bleiben an ihrer Ladestelle, soweit kein anderer Auftrag vorliegt.

Für die Fa. AWS Wolters gilt D 11. Für die übrigen Ladestellen gilt weiterhin D 6.

Ersatzblatt D 1 – Verzeichnis der Anschlüsse und Ladestellen

Nr.Anschluss / LadestelleBereichkm
1Fa. K. F. RathsmannVerden (Aller) Süd0,0 (Bahnhofsbereich)
2Fa. Effem GmbHEitze1,4 (Nordanschluss) / 2,03 (Südanschluss)
3Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KGEitze2,060
4Warenverteilzentrum Fa. FischerEitze2,110
5Fa. HeiboEitze1,508
6Fa. HensenArmsen7,4 (Bereich Armsen)
7Fa. AWS WoltersNeddenaverbergen9,0 (Bereich Neddenaverbergen)
8Landhandel / LadegleiseNeddenaverbergen9,0
9Landhandel / LadegleiseStemmen11,8

D 10 Bedienungsanweisung für den Anschluss der Fa. Heibo

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Fa. Heibo wird als eigene Bestimmungsstelle im Bereich Eitze bei km 1,508 bedient.

Die Bedienung erfolgt durch die VWE.

2. Betriebsdienstliche Bestimmungen

Heibo-Wagen sind getrennt von Wagen für die Fa. Effem GmbH, Fa. Fischer und Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG zu behandeln.

Vor der Zustellung ist festzustellen, welches Gleis zur Bedienung freigegeben ist.

Wagen anderer Anschließer dürfen nicht als Ersatz auf Heibo-Gleisen bereitgestellt werden.

3. Bestimmungen für den Anschließer

Der für die Bedienung erforderliche Rangierweg ist freizuhalten.

Abzuholende Wagen sind zur Abholung freizugeben.

4. Bekanntmachung

Die beteiligten Bediensteten sind mit dieser Bedienungsanweisung vertraut zu machen.

D 11 Bedienungsanweisung für den Anschluss der Fa. AWS Wolters

1. Allgemeine Bestimmungen

Der Anschluss der Fa. AWS Wolters liegt im Bereich Neddenaverbergen.

Die Bedienung erfolgt durch die VWE.

2. Betriebsdienstliche Bestimmungen

Wagen für die Fa. AWS Wolters sind als eigener Kundenauftrag zu behandeln.

Vor der Bedienung ist festzustellen, dass der Rangierweg und die vorgesehene Ladestelle frei sind.

Bereits im Anschluss stehende Wagen dürfen nur bewegt werden, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist.

3. Bestimmungen für den Anschließer

Ladearbeiten und Hebezeuge dürfen die Rangierbewegung nicht behindern.

Abzuholende Wagen sind zur Abholung freizugeben.

4. Bekanntmachung

Die beteiligten Bediensteten sind mit dieser Bedienungsanweisung vertraut zu machen.