Beiblatt 1 zum VWE FREMO-Heft
Jahresstand ab 1982

Jahresstand ab 1982 · Ausgabe v0.10 · 4. Oktober 2026 · Revisionsvermerk 5. Oktober 2026
Fa. Fischer und alter Löbl-Platz
Ergänzt Abschnitte 1, 14 und 16.2; ersetzt für den alten Löbl-Platz eine gegebenenfalls vereinbarte frühe Sessionbedienung.
Die Fa. Fischer wird ab diesem Jahresstand als eigener Kundenauftrag geführt. Wagen für die Fa. Fischer bleiben von Effem- und Badenhop-Wagen getrennt. Gleiszuordnung, Übergabestelle und Arbeitsbereich müssen im örtlichen Sessionblatt festgelegt sein; eine freie Effem-Rampe ist keine Ersatzladestelle.
Der frühere Löbl-Schrottplatz in Verden (Aller) Süd wird nicht mehr als aktiver Kunde bedient. Ein dort vorhandenes Gleis erhält dadurch keine neue Abstellfunktion; diese muss ausdrücklich im Sessionplan zugelassen sein.
Die Effem-Ausgangsregelung mit eigener Köf II gilt weiter. Fa. Fischer ab 1982 ist Projektquellenstand; das genaue Ende des alten Löbl-Verkehrs bleibt offen. Auch die frühe Löbl-Bedienung ist ein bedingtes Szenario.
Anwendung des Konzepts 2.0 im FREMO-N-RE-Integrationsrahmen 2.1
Konzept 2.0 bleibt die Verkehrsgrundlage. Für seine Umsetzung nach Integrationsrahmen 2.1 gilt in diesem Jahresstand der gesamte N-RE-Rahmen des Hefts: gemeinsame Modellzeit, Fahrplan und Umläufe, klare Zuständigkeiten, technische Betriebsbereitschaft sowie Dienstübergabe und Störungsverfahren. Die örtliche Änderung wird in den betroffenen Betriebsstellen- und Fahrplanunterlagen nachgeführt und der Mannschaft vor Beginn erklärt. Weitere Zugarten werden nur berücksichtigt, soweit sie für die Session festgelegt sind.
Die Fa. Fischer wird in Frachtenübersicht, Wagenbedarf und Reihungsplan als eigener Kunde geführt. Die Bedienung des alten Löbl-Platzes entfällt auch in den Frachtaufträgen. Zurückbleibende Wagen behalten einen gültigen Auftrag und eine ausdrücklich zugelassene Gleiszuordnung; aus dem Ende eines Kundenverkehrs entsteht kein freier Abstellbereich.
Abgleich mit der Dienstfassung: SbV-Berichtigung 1: C 1, C 2 und D 1 ersetzt; D 3 entfernt; D 8 Fa. Fischer eingefügt. E 10 ist auf den Jahresstand 1982 nachzuführen. Die Arbeitsblätter 1–8 und das Betriebsstellendatenblatt sind mit demselben Jahresstand zu führen.
Vor der Session: Gültigkeit im Sessionblatt vermerken und betroffene Bediener unterrichten. Nicht geänderte Heftbestimmungen gelten weiter. Abweichende Gleise, Versuchslimits und Prototype-Freelance-Kompromisse müssen ausdrücklich festgehalten werden.
