VWE FREMO-Heft Beiblatt 2 – Jahresstand ab 1984

Beiblatt 2 zum VWE FREMO-Heft

Jahresstand ab 1984

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Jahresstand ab 1984 · Ausgabe v0.10 · 4. Oktober 2026 · Revisionsvermerk 5. Oktober 2026

Fa. Hensen in Armsen

Ergänzt Abschnitte 1, 14 und 16.2.3; Beiblatt 1 gilt weiter.

Die Fa. Hensen wird als eigener Kunde mit Ziel Armsen/Hensen aufgenommen. Wagen werden entsprechend diesem Ziel geführt und nicht bei der Fa. Effem GmbH zugestellt. Ist Armsen außerhalb der sichtbaren Anlage dargestellt, bleibt der tatsächliche Kundenauftrag erhalten.

Vor der Bedienung werden Lade- oder Übergabestelle, Arbeitsbereich, vorhandene Wagen und benötigte Fahrwege im Sessionblatt bestimmt. Eine Umsetzmöglichkeit oder Gleiskapazität wird nicht aus dem Ortsnamen abgeleitet. Für die Bewegung gilt Abschnitt 9, für die Weiterfahrt Abschnitt 16.2.

Die Aufnahme ab 1984 folgt dem Projektquellenstand; der historische Einführungstag und die genaue Anschlussgeometrie bleiben offen. Die Effem-Ausgangsregelung gilt weiter.

Anwendung des Konzepts 2.0 im FREMO-N-RE-Integrationsrahmen 2.1

Konzept 2.0 bleibt die Verkehrsgrundlage. Für seine Umsetzung nach Integrationsrahmen 2.1 gilt in diesem Jahresstand der gesamte N-RE-Rahmen des Hefts: gemeinsame Modellzeit, Fahrplan und Umläufe, klare Zuständigkeiten, technische Betriebsbereitschaft sowie Dienstübergabe und Störungsverfahren. Die örtliche Änderung wird in den betroffenen Betriebsstellen- und Fahrplanunterlagen nachgeführt und der Mannschaft vor Beginn erklärt. Weitere Zugarten werden nur berücksichtigt, soweit sie für die Session festgelegt sind.

Die Fa. Hensen wird mit dem vereinbarten Wagenbedarf, Ziel Armsen/Hensen und der tatsächlichen Darstellung im Arrangement in Frachtenübersicht und Zugbildung aufgenommen. Ein direkter Verkehr zur Fa. Effem GmbH setzt eine konkret vereinbarte Verkehrsbeziehung voraus. Wird der Kunde außerhalb der sichtbaren Strecke vertreten, bleiben Auftrag und Zuständigkeit an der Schnittstelle nachvollziehbar.

Abgleich mit der Dienstfassung: SbV-Berichtigung 2: C 5 und D 1 ersetzt; D 9 Fa. Hensen eingefügt. E 10 ist auf den Jahresstand 1984 nachzuführen. Die Arbeitsblätter 1–8 und das Betriebsstellendatenblatt sind mit demselben Jahresstand zu führen.

Vor der Session: Gültigkeit im Sessionblatt vermerken und betroffene Bediener unterrichten. Nicht geänderte Heftbestimmungen gelten weiter. Abweichende Gleise, Versuchslimits und Prototype-Freelance-Kompromisse müssen ausdrücklich festgehalten werden.

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