zur Stammfassung 1979 · gültig ab Betriebsjahr 1984
Aufnahme des Anschlusses Fa. Hensen, Armsen
Beiblatt
Mit Inkrafttreten dieser Berichtigung sind folgende Änderungen vorzunehmen:
| Blatt | Maßnahme | Gegenstand |
|---|---|---|
| A 2 | ergänzen | Nachweis der Berichtigungen |
| C 5 | ersetzen | Armsen |
| D 1 | ersetzen | Anschlussverzeichnis |
| D 9 | neu einfügen | Fa. Hensen, Armsen |
| E 4 | ersetzen, soweit erforderlich | Armsen |
| E 10 | Jahresstand nachführen | Fa. Hensen aufnehmen |
Das Inhaltsverzeichnis ist nachzuführen. Nicht betroffene Blätter bleiben gültig. E 10 ist mit dem geänderten Jahresstand abzugleichen.
A 2 – Nachweis der Berichtigungen
2 – Betriebsjahr 1984 – Anschluss der Fa. Hensen, Armsen aufgenommen
Ersatzblatt C 5 – Armsen
Im Bereich Armsen wird der Anschluss der Fa. Hensen bedient.
Wagen für die Fa. Hensen sind mit dem Bestimmungsort Armsen/Hensen zu führen.
Sie dürfen nicht bei der Fa. Effem GmbH oder an einer anderen Ladestelle bereitgestellt werden.
Die Bedienung richtet sich nach D 9.
Andere örtliche Lade- oder Anschlussbedienungen dürfen nur aufgrund eines hierfür bestehenden Auftrags ausgeführt werden.
Ersatzblatt D 1 – Verzeichnis der Anschlüsse und Ladestellen
| Nr. | Anschluss / Ladestelle | Bereich | km |
|---|---|---|---|
| 1 | Fa. K. F. Rathsmann | Verden (Aller) Süd | 0,0 (Bahnhofsbereich) |
| 2 | Fa. Effem GmbH | Eitze | 1,4 (Nordanschluss) / 2,03 (Südanschluss) |
| 3 | Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG | Eitze | 2,060 |
| 4 | Warenverteilzentrum Fa. Fischer | Eitze | 2,110 |
| 5 | Landhandel / Ladegleise | Neddenaverbergen | 9,0 |
| 6 | Landhandel / Ladegleise | Stemmen | 11,8 |
| 7 | Fa. Hensen | Armsen | 7,4 (Bereich Armsen) |
D 9 Bedienungsanweisung für den Anschluss der Fa. Hensen
1. Allgemeine Bestimmungen
Der Anschluss der Fa. Hensen liegt im Bereich Armsen.
Die Bedienung erfolgt durch die VWE.
2. Betriebsdienstliche Bestimmungen
Vor der Bedienung sind die zuzustellenden und abzuholenden Wagen festzustellen.
Wagen für die Fa. Hensen sind von Wagen anderer Anschließer getrennt zu behandeln.
Vor dem Abkuppeln zugestellter Wagen muss feststehen, dass die für die weitere Zugfahrt benötigten Fahrwege frei bleiben.
3. Bestimmungen für den Anschließer
Während der Bedienung ist der Rangierbereich freizuhalten.
Abzuholende Wagen sind zur Abholung freizugeben.
4. Bekanntmachung
Die beteiligten Bediensteten sind mit dieser Bedienungsanweisung vertraut zu machen.
