VWE SbV Berichtigung 2

zur Stammfassung 1979 · gültig ab Betriebsjahr 1984

Aufnahme des Anschlusses Fa. Hensen, Armsen

Beiblatt

Mit Inkrafttreten dieser Berichtigung sind folgende Änderungen vorzunehmen:

BlattMaßnahmeGegenstand
A 2ergänzenNachweis der Berichtigungen
C 5ersetzenArmsen
D 1ersetzenAnschlussverzeichnis
D 9neu einfügenFa. Hensen, Armsen
E 4ersetzen, soweit erforderlichArmsen
E 10Jahresstand nachführenFa. Hensen aufnehmen

Das Inhaltsverzeichnis ist nachzuführen. Nicht betroffene Blätter bleiben gültig. E 10 ist mit dem geänderten Jahresstand abzugleichen.

A 2 – Nachweis der Berichtigungen

2 – Betriebsjahr 1984 – Anschluss der Fa. Hensen, Armsen aufgenommen

Ersatzblatt C 5 – Armsen

Im Bereich Armsen wird der Anschluss der Fa. Hensen bedient.

Wagen für die Fa. Hensen sind mit dem Bestimmungsort Armsen/Hensen zu führen.

Sie dürfen nicht bei der Fa. Effem GmbH oder an einer anderen Ladestelle bereitgestellt werden.

Die Bedienung richtet sich nach D 9.

Andere örtliche Lade- oder Anschlussbedienungen dürfen nur aufgrund eines hierfür bestehenden Auftrags ausgeführt werden.

Ersatzblatt D 1 – Verzeichnis der Anschlüsse und Ladestellen

Nr.Anschluss / LadestelleBereichkm
1Fa. K. F. RathsmannVerden (Aller) Süd0,0 (Bahnhofsbereich)
2Fa. Effem GmbHEitze1,4 (Nordanschluss) / 2,03 (Südanschluss)
3Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KGEitze2,060
4Warenverteilzentrum Fa. FischerEitze2,110
5Landhandel / LadegleiseNeddenaverbergen9,0
6Landhandel / LadegleiseStemmen11,8
7Fa. HensenArmsen7,4 (Bereich Armsen)

D 9 Bedienungsanweisung für den Anschluss der Fa. Hensen

1. Allgemeine Bestimmungen

Der Anschluss der Fa. Hensen liegt im Bereich Armsen.

Die Bedienung erfolgt durch die VWE.

2. Betriebsdienstliche Bestimmungen

Vor der Bedienung sind die zuzustellenden und abzuholenden Wagen festzustellen.

Wagen für die Fa. Hensen sind von Wagen anderer Anschließer getrennt zu behandeln.

Vor dem Abkuppeln zugestellter Wagen muss feststehen, dass die für die weitere Zugfahrt benötigten Fahrwege frei bleiben.

3. Bestimmungen für den Anschließer

Während der Bedienung ist der Rangierbereich freizuhalten.

Abzuholende Wagen sind zur Abholung freizugeben.

4. Bekanntmachung

Die beteiligten Bediensteten sind mit dieser Bedienungsanweisung vertraut zu machen.