VWE FREMO-Heft Beiblatt 4 – Jahresstand ab 1988

Beiblatt 4 zum VWE FREMO-Heft

Jahresstand ab 1988

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Jahresstand ab 1988 · Ausgabe v0.10 · 4. Oktober 2026 · Revisionsvermerk 5. Oktober 2026

Fa. Heibo und Fa. AWS Wolters

Ergänzt Abschnitte 1 und 16.2; Beiblätter 1–3 gelten weiter.

Die Fa. Heibo wird als eigener Anschlusskunde aufgenommen. Wagenaufträge, Übergabestellen und Arbeitsbereiche bleiben von der Fa. Effem GmbH, Fa. Fischer und Fa. Günter Badenhop Fleischwerke KG getrennt. Frühere berichtete Lagerverkehre begründen keine Rückdatierung der späteren Anschlussanlage.

Die Fa. AWS Wolters wird für den Jahresstand 1988 als eigener Kundenauftrag in Neddenaverbergen geführt. Ladeposition, Wagenstellung, Zufahrt und verfügbare Nutzlänge sind vor der Bedienung festzulegen. Hebezeuge, Baustahlmatten und überragende Ladung dürfen den Rangierweg nicht beeinträchtigen. Die örtliche Sicherung wird im Sessionblatt bestimmt.

Die interne Effem-Arbeit erfolgt weiterhin mit VWE Lok 5 nach Beiblatt 3. Die Kundenchronologie ist Projektquellenstand; genaue historische Gleiszuordnung und Einführungstage bleiben offen. Eine spätere Wolters-Anlage wird nicht ungeprüft übernommen.

Anwendung des Konzepts 2.0 im FREMO-N-RE-Integrationsrahmen 2.1

Konzept 2.0 bleibt die Verkehrsgrundlage. Für seine Umsetzung nach Integrationsrahmen 2.1 gilt in diesem Jahresstand der gesamte N-RE-Rahmen des Hefts: gemeinsame Modellzeit, Fahrplan und Umläufe, klare Zuständigkeiten, technische Betriebsbereitschaft sowie Dienstübergabe und Störungsverfahren. Die örtliche Änderung wird in den betroffenen Betriebsstellen- und Fahrplanunterlagen nachgeführt und der Mannschaft vor Beginn erklärt. Weitere Zugarten werden nur berücksichtigt, soweit sie für die Session festgelegt sind.

Fa. Heibo und Fa. AWS Wolters werden mit getrennten Frachtaufträgen, Wagenbedarfen und Zielen geführt. Bei der Fa. Heibo bleiben die Bedienung als eigener Kunde und eine gegebenenfalls zugelassene Aufstellfunktion unterscheidbar. Aufnahmewege, Gleisbelegung und Arbeitsaufenthalte beider Kunden werden mit den übrigen Fahrten abgestimmt; eine freie Gesamtkapazität ersetzt keine örtliche Aufnahmeprüfung.

Abgleich mit der Dienstfassung: SbV-Berichtigung 4: C 2, C 6 und D 1 ersetzt; D 10 Fa. Heibo und D 11 Fa. AWS Wolters eingefügt. E 10 ist auf den Jahresstand 1988 nachzuführen. Die Arbeitsblätter 1–8 und das Betriebsstellendatenblatt sind mit demselben Jahresstand zu führen.

Vor der Session: Gültigkeit im Sessionblatt vermerken und betroffene Bediener unterrichten. Nicht geänderte Heftbestimmungen gelten weiter. Abweichende Gleise, Versuchslimits und Prototype-Freelance-Kompromisse müssen ausdrücklich festgehalten werden.

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